Löschwasserbehälter nach DIN 14230 & Löschwassertanks

Löschwasserbehälter sind ein zentraler Bestandteil moderner Brandschutzkonzepte und kommen überall dort zum Einsatz, wo eine zuverlässige Wasserversorgung im Ernstfall sichergestellt werden muss. Um den Anforderungen der Brandschutzverordnung gerecht zu werden, sollten bzw. müssen Unternehmen, Industriegebäude, Kommunen und landwirtschaftliche Betriebe ausreichend große Wasserreserven zur Brandbekämpfung bereithalten. 

Für eine zuverlässige Bereitstellung von Löschwasser im Notfall bieten wir Ihnen eine umfangreiche Auswahl an oberirdischen und unterirdischen Löschwasserbehältern nach der Löschwasser-Norm DIN 14230 mit einem Volumen von 30.000 bis 100.000 Litern. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Löschwasserlösung und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. So erhalten Sie eine zuverlässige und normgerechte Lösung für den vorbeugenden Brandschutz.

Unterirdische Löschwasserbehälter
nach DIN 14230

Städte, Gemeinden, gewerbliche Betriebe sowie private Betreiber müssen zur Gewährleistung des Brandschutzes eine ausreichende Löschwasserversorgung für die Feuerwehren sicherstellen. Um den Anforderungen der Brandschutzverordnung zu genügen, sind dazu ausreichend große Wasserreserven zur Brandbekämpfung bereitzustellen. Durch den Einsatz von unterirdischen Behältern nach DIN 14230 bzw. EN 12285-1 kann das Löschwasser nicht nur unsichtbar unter der Erde, sondern vor allem frostfrei gelagert werden. Durch das Verbinden mehrerer Behälter zu einem Behältersystem, kann das zu bevorratende Volumen beliebig vergrößert werden.

Die Norm DIN 14230 definiert die Anforderungen für diese Löschwasserbehälter, während die DIN 14244 den Löschwassersauganschluss sowie die Löschwasserentnahmestellen beschreibt. Durch die Einhaltung dieser Normen wird die Qualität und Sicherheit der Löschwassertanks sichergestellt.


Löschwasserbehälter von 10.000 Liter
bis 100.000 Liter Inhalt

Schneider Tankbau bietet Ihnen eine große Auswahl an Löschwassertanks und Löschwasserbehältern nach DIN 14230 für den privaten und gewerblichen Brandschutz. Wir sind Ihr erfahrener Experte "rund um den Löschwasserbehälter".

Als zugelassener Fachbetrieb nach Wasserrecht können wir Ihnen bei der Planung Ihrer Löschwassertanks behilflich sein. Für die Nutzung als Löschwassersystem werden die Behälter mit einem Löschwassersauganschluss / Löschwasserentnahme nach DIN 14244 ausgerüstet. Diese Löschwassertechnik ermöglicht der Feuerwehr im Brandfall eine schnelle und vorschriftsmäßige Entnahme des Löschwassers aus dem Behälter.

In Zusammenarbeit mit Brandschutzexperten wurde für die Entnahme des Löschwassers ein spezielles Entnahmesystem entwickelt. Dieses System besteht aus einer starren Saugleitung DN 100 mit Flanschverbindungen, einer A-Kupplung mit Spezial-Feuerwehrschlüssel, einer Entlüftungsleitung sowie Peileinrichtung und einem Domschacht aus GFK mit begehbarer Abdeckung. Das gesamte Entnahmesystem wird vollständig in unserem Werk vormontiert und kann mit geringem Aufwand bauseitig installiert werden.


Neue oder gebrauchte Löschwasserbehälter?

Ob Sie sich für einen fabrikneuen oder gebrauchten Löschwasserbehälter entscheiden, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Budget ab. Neue Löschwassertanks bieten den Vorteil der neuesten Sicherheits- und Technikstandards und einer garantierten Langlebigkeit. Gebrauchte Löschwassertanks sind eine kostengünstige Alternative, bieten jedoch ebenfalls eine hohe Funktionalität, wenn sie den DIN-Normen entsprechen und regelmäßig geprüft wurden. Der Kauf eines gebrauchten Tanks bietet daher eine günstigere Lösung ohne Einbußen bei der Qualität.


Informationen zur Planung und Auslegung von Löschwasseranlagen

Für die Auslegung und den rechtskonformen Betrieb eines Löschwasserbehälters gilt es, verschiedene Eigenschaften und Anbauten an Ihrem Tank zu berücksichtigen. Die wesentlichen Parameter umfassen:

  • Löschwasser muss frostsicher + eisfrei gelagert werden
  • Die Anzahl der Saugstellen ist abhängig vom Fassungsvermögen der Löschwassertanks. Benötigt werden:
       1 Saugrohr bei Löschwassermengen bis 150 m³
       2 Saugrohre bei Löschwassermengen von 150 m³ bis 300 m³
       3 Saugrohre bei Löschwassermengen über 300 m³ 
  • Der Innendurchmesser jeder Saugleitung muss mind. DN 125 entsprechen
  • Die Saugleitung muss mit einem Löschwasser-Sauganschluss nach DIN 14244 versehen sein
  • Der Löschwasser-Sauganschluss muss mit einer A-Festkupplung nach DIN 14319 versehen sein
  • Die Saugleitung darf nicht länger als 10m sein
  • Eine Saughöhe von maximal 7,5 m darf nicht überschritten werden
  • Die Saugleitung muss im Behälter mit einer Antiwirbelplatte versehen sein
  • Jeder Löschwasserbehälter benötigt eine Entlüftungsleitung mit DN100
  • Der Löschwasserbehälter muss für Kontroll- und Wartungszwecke begehbar sein
  • Die Löschwasserentnahmestelle muss außerhalb des Trümmerschattens von Gebäuden liegen
  • Die Löschwasserstelle muss mit Beschilderung DIN 4066-B2 gekennzeichnet werden
  • Jeder Löschwasserbehälter ist von der zuständigen Behörde abzunehmen
  • Transport-, Sicherheits- und Einbauvorschriften sind zu beachten
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Brandschutz ist Ländersache

Der Brandschutz in Deutschland ist rechtlich gesehen Ländersache, daher gibt es 16 Brandschutzgesetze. Jedes Bundesland hat sein eigenes Brandschutzgesetz.

Diese Gesetze ersetzten nach der Gründung der BRD und der Wiedervereinigung die sogenannten Feuerlöschordnungen. Sie regeln nicht nur die Angelegenheiten der Feuerwehr, sondern auch, zusammen mit anderen Vorschriften, wie baurechtliche Normen, die Vorschriften, die beim Bau und ebenso bei der Unterhaltung von Gebäuden in brandschutzrechtlicher Hinsicht zu beachten sind.

Ihre örtliche Behörde oder Feuerwehr informiert Sie über die notwendigen Maßnahmen Ihrer individuellen Löschwasserbevorratung.

FAQs zu Löschwasserbehältern

Wer muss Löschwasser bereitstellen?

Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte von abgelegenen baulichen Anlagen, die nicht an eine öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, müssen ausreichend Löschmittel bereitstellen.

Was ist ein Löschwassernachweis?

Bei einem Bauvorhaben möchte das Bauamt eine Bestätigung haben, dass die benötigte Menge Löschwasser von mindestens 800 Liter in der Minute über zwei Stunden hinweg zur Verfügung steht, diese Bescheinigung nennt man Löschwassernachweis.

Wie wird die Größe eines Löschwasserbehälters bestimmt?

Die erforderliche Löschwassermenge für den Grundschutz liegt in der Regel bei 800 l/min. (bei freistehender Bebauung + max. 3 Geschossen) und muss über eine Dauer von mind. 2 Stunden aufrechterhalten werden. Für diesen Fall ist ein Löschwasserbedarf in Höhe von 96 m³ = 96.000 Litern erforderlich (800 l/min. x 120 min. = 96.000 Liter Löschwasser)

Welche Normen gelten für Löschwasserbehälter?

Löschwasserbehälter müssen den Normen DIN 14230 - unterirdische Löschwasserbehälter - und DIN 14244 – Löschwasser-Sauganschlüsse - entsprechen.

Braucht man eine Baugenehmigung für einen Löschwasserbehälter?

Ja, in den meisten Fällen wird eine Baugenehmigung benötigt. Die Genehmigung muss mit den lokalen Bauvorschriften und Brandschutzbestimmungen abgeglichen werden.

Wer erteilt eine Baugenehmigung für einen Löschwasserbehälter?

Eine Baugenehmigung für einen Löschwasserbehälter wird in der Regel von der lokalen Baubehörde oder der Bauaufsichtsbehörde erteilt. In den meisten Fällen wird zusätzlich das Feuerwehramt oder der Ortsbrandmeister involviert.

Wie wird ein Löschwasserbehälter angeliefert?

Die Lieferung erfolgt mit Spezialfahrzeugen / Tiefladern. Die Entladung vor Ort erfolgt mittels Autokran oder sonstigen geeigneten Hebegeräten.

Wie tief wird ein Löschwasserbehälter eingelagert?

Ein Löschwasserbehälter wird mind. 80 cm tief in das Erdreich eingelagert, bei einer Erdüberdeckung von mind. 80 cm gilt der Behälter somit als forstfrei eingelagert. 

Wie wird das Löschwasser aus dem Tank entnommen?

Die Löschwasser-Entnahme erfolgt über eine fest installierte Saugleitung mit einem Durchmesser von mindestens 125 mm. Am Ende dieser Saugleitung ist ein Löschwasser-Sauganschluss mit A-Kupplung nach DIN 14244 installiert, an der die Feuerwehr im Brandfall das Löschwasser entnehmen kann. 

Müssen Löschwasserbehälter besonders gekennzeichnet werden?

Löschwasserbehälter müssen mit einem Warnschild nach DIN 4066 dauerhaft gekennzeichnet werden. Das Hinweisschild dient der Feuerwehr und den Brandschutzkräften zur Orientierung.



Haben Sie Fragen zu Ihrem Tank?

Gerne helfen wir Ihnen persönlich.

Mit uns haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihr Projekt zum Erfolg führt.

Norbert Heß
Tankexperte & Geschäftsführer

+49 5608 5280info@schneider-tankbau.de

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