Unterirdische zylindrische Lagerbehälter aus Stahl, wie Dieseltanks, Heizöltanks und Tanks für andere wassergefährdende Stoffe, werden doppelwandig hergestellt.
Der Raum zwischen den beiden Tankwandungen wird mit einem Leckanzeigegerät überwacht. Ist eine der Tankwandungen defekt löst das Leckanzeigegerät einen optischen und akustischen Alarm aus.
Ein hoher Korrosionsschutz wird durch die äußere Bitumenisolierung erreicht. Der aufgeschweißte Domschacht nach DIN 6626 gewährleistet eine optimale Verbindung mit dem Tank.
Der Domschacht kann je nach Kundenwunsch wasserdicht, begehbar, befahrbar bis 40 to und höhenverstellbar hergestellt werden.
Einbauvorschriften
Für den Einbau unterirdischer Tankanlagen gelten entsprechende Gesetze und Vorschriften. Auf folgende Aspekte müssen Sie bei der Planung und Installation achten:
- Der Einbau darf nur von Fachbetrieben nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durchgeführt werden, die den fachgerechten Einbau überwachen und bescheinigen können. Die Transport- und Einbauvorschriften der TRbF 121 bzw. 221 sind einzuhalten.
- Die Mindesteinbautiefe liegt, abhängig von den Abmessungen des Tanks, zwischen 2,25m und 3,90m bei 80cm Erddeckung. Grubenmaße und erforderliche Böschungswinkel sind entsprechend zu beachten.
- Bitumenisolierte Behälter müssen rundum mit mindestens 20 cm Sand (Körnung < 2,0 mm) umgeben sein.
- Eine 1,3-fache Auftriebssicherheit muss gewährleistet sein.
- Mindestabstände zu Grundstücksgrenzen und Gebäuden müssen eingehalten werden.
- Hochspannungsprüfung der Isolierung mit 14.000 V Prüfspannung.