Der Einsatz von Flüssigdünger einschließlich AHL (Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung) und ASL (Ammoniumsulfatlösung) in der Landwirtschaft bietet zahlreiche Vorteile. Die Lagerung als schwach wassergefährdende Flüssigkeit ist jedoch anzeige- und genehmigungspflichtig. Das von uns eingesetzte System basiert auf fabrikneuen oder gebrauchten Lagerbehältern nach DIN 6616 bzw. EN 12285-2, welche auch zur Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten wie z.B. Heizöl oder Diesel verwendet werden. In diese Behälter wird eine speziell für Flüssigdünger / AHL / ASL gefertigte Kunststoffhülle montiert. Der Flüssigdünger kommt nur mit der Kunststoffinnenhülle in Berührung und kann somit keine Korrosionsschäden am Lagertank verursachen.
Die oberirdischen Behälter werden zur Lagerung von Flüssigdünger / AHL / ASL mit einer Kunststoffinnenhülle versehen. Die Behälter werden dabei zunächst von innen mit einem ca. 5 mm starkem Flies ausgekleidet (tapeziert). Danach wird eine für die Lagerung von Flüssigdünger zugelassene Kunststoffinnenhülle in den Behälter eingebracht. Die verwendete Kunststoffinnenhülle besitzt eine „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ Z-65.30-466 und ist somit für die Lagerung von Flüssigdünger / AHL / ASL sowie NOx Reduktionsmitteln AUS 32 (AdBlue) geeignet und zugelassen.
Der durch das Leckwarngerät erzeugte Unterdruck saugt die Innenhülle an die Tankwandung, sodass diese nicht mehr zusammenfallen kann. Bei einer Leckage fällt der Unterdruck bzw. das Vakuum ab und das Leckwarngerät löst einen akustischen und optischen Alarm aus. Ein Austreten der Lagerflüssigkeit ist dann immer noch nicht möglich, da die zweite Tankwandung den Lagerinhalt zurückhält.
Individuelle Ausstattung
Oberirdische Lagerbehälter stehen in der Regel auf zwei angeschweißten Sattelfüßen. Die Ausstattung der Tanks mit Armaturen erfolgt nach Kundenwunsch: