Löschwassertanks & Brauchwassertanks
nach DIN 6608 - Neutanks nach EN 12285-1 bzw. Z 38-14-330
Um den Anforderungen der Brandschutzverordnung gerecht zu werden, sind ausreichend große Wasserreserven zur Brandbekämpfung erforderlich. Durch den Einsatz von unterirdischen Behältern nach DIN 6608 bzw. EN 12285-1 kann das Löschwasser nicht nur unsichtbar unter der Erde, sondern vor allem frostfrei gelagert werden. Durch das Verbinden mehrerer Behälter zu einem Behältersystem, kann das zu bevorratende Volumen beliebig vergrößert werden.
In Zusammenarbeit mit Brandschutzexperten wurde für die Entnahme des Löschwassers ein spezielles Entnahmesystem entwickelt. Dieses System besteht aus einer starren Saugleitung DN 100 mit Flanschverbindungen, einer A-Kupplung mit Spezial-Feuerwehrschlüssel, einer Entlüftungsleitung sowie Peileinrichtung und einem Domschacht aus GFK mit begehbarer Abdeckung. Das gesamte Entnahmesystem wird vollständig in unserem Werk vormontiert und kann mit geringem Aufwand bauseitig installiert werden.
Lieferprogramm
- Hilfestellung bei der Planung der Löschwasserversorgung
- Lieferung und Montage von Löschwasserbehältern
- gebrauchte / fabrikneue Löschwasserbehälter bis 100.000 Liter Inhalt
- unterirdische / oberirdische Löschwassertanks bis 100.000 Liter Inhalt
- Löschwassertanks von 10.000 Liter - 100.000 Liter Inhalt
- Löschwassersysteme: miteinander kombinierten Löschwassertanks
(z.B. 3 Tanks je 100.000 Liter inkl. Verbindungsleitungen)
- Saugleitungen mit Löschwassersauganschluss und A-Kupplung für die Feuerwehr
- Zubehör für Löschwassertanks / Löschwasserbehälter
- Löschwasser-Rückhalteanlagen gemäß LöRüRL - Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie
- Sonstige Brauchwassertanks - unterirdisch / oberirdisch
- Kunststoffinnenhüllen für Wassertanks
Einbauhinweise
Informationen zur Planung und Auslegung von Löschwasseranlagen
Bei der Planung und Auslegung von Löschwasseranlagen sind u. a. folgende Parameter zu beachten:
- Folgende Varianten können als Löschwasserbevorratung verwendet werden:
- ein einzelner Löschwassertank, der die gesamte Löschwassermenge fassen kann
- mehrere Löschwasserbehälter die zu einem System miteinander verbunden werden - Es muss darauf geachtet werden, dass der Löschwasservorrat jederzeit eisfrei ist
- Das Fassungsvermögen der Löschwasserbehälter bestimmt die Anzahl der Saugrohre:
- 1 Saugrohr für Löschwassermengen bis 150 m ³
- 2 Saugrohre für Löschwassermengen von 150 m ³ bis 300 m ³
- 3 Saugrohre für Löschwassermengen über 300 m ³ - Der Innendurchmesser jeder Saugleitung muss 125 mm betragen
- Die Saugleitung muss mit einer A-Kupplung nach DIN 14319 versehen sein
- Die Länge jeder Saugleitung darf nicht größer als 10 m sein
- Eine Saughöhe von maximal 7,5 m darf nicht überschritten werden
- Die Saugleitung muss mit einer Antiwirbelplatte versehen werden
- Jeder Löschwasserbehälter benötigt eine Entlüftungsleitung mit DN100
- Löschwassertanks müssen für Kontroll- und Wartungszwecke begehbar sein
- Die Löschwasserentnahmestelle muss außerhalb des Trümmerschattens von Gebäuden liegen
- Löschwasserbehälter müssen mit einem Schild nach DIN 4066 gekennzeichnet sein
- Jeder Löschwasserbehälter ist von der zuständigen Behörde abzunehmen
- Transport-, Sicherheits- und Einbauvorschriften sind zu beachten
Brandschutz ist Ländersache
Der Brandschutz in Deutschland ist rechtlich gesehen Ländersache, daher gibt es 16 Brandschutzgesetze. Jedes Bundesland hat sein eigenes Brandschutzgesetz.
Diese Gesetze ersetzten nach der Gründung der BRD und der Wiedervereinigung die sogenannten Feuerlöschordnungen. Sie regeln nicht nur die Angelegenheiten der Feuerwehr, sondern auch, zusammen mit anderen Vorschriften, wie baurechtliche Normen, die Vorschriften, die beim Bau und ebenso bei der Unterhaltung von Gebäuden in brandschutzrechtlicher Hinsicht zu beachten sind.
Ihre örtliche Behörde oder Feuerwehr informiert Sie über die notwendigen Maßnahmen Ihrer individuellen Löschwasserbevorratung.